Die Steuer-ID: Personenkennzeichen bis zum Jüngsten Gericht?
Datum: | Mittwoch, 06. Mai 2009 |
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mit Dr. Till Müller-Heidelberg, Fachanwalt für Steuern und ehem. Bundesvorsitzender der HU
Inzwischen hat jeder sie bekommen: seine ein-eindeutige „Steuer-Identifikationsnummer“ (Steuer-ID) – wie das verfassungswidrige, unabänderliche Personenkennzeichen auf Neudeutsch heißt. Die unabänderliche Steuer-ID gilt lebenslänglich – plus 20 Jahre darüberhinaus!
Die Steuer-ID ist mehr als nur ein Schlüssel, um die Finanzamtsdaten zusammenzuführen. Diesen ein-eindeutigen Schlüssel müssen ebenfalls benutzen:´
- alle Arbeitgeber, um die Lohnsteuer abzuführen,
- alle Banken, um Kapitalertragsteuer abzuführen bzw. Freistellungsaufträge zu melden,
- alle Kirchen für den Kirchensteuereinzug,
- Arbeitsagenturen, Sozialverwaltung und Kommunen, z.B. bei Wohngeldanträgen.
Das Verfassungsgericht hat zwar so ein Personenkennzeichen, das „eine umfassende Registrierung und Katalogisierung der Persönlichkeit durch die Zusammenführung einzelner Lebens- und Personaldaten zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen der Bürger“ ermöglicht, als verfassungswidrig untersagt. Dennoch ist diese Verfassungswidrigkeit mit der Vergabe der Steuer-ID’s im letzten Jahr Realität geworden.
Müssen wir uns das gefallen lassen? Nein! Darüber referiert Dr. Till Müller-Heidelberg, Fachanwalt für Steuern und früherer Bundesvorsitzender der Humanistischen Union.
P.S.: Anfahrt zum „Club Voltaire“: Die Kleine Hochstraße zweigt ganz in der Nähe von der Alten Oper von der Fressgass‘ (offiziell: „Große Bockenheimer Straße“) ab, zu erreichen mit der U-Bahn, Linien U 6 / U 7, Station „Alte Oper“ oder mit der S-Bahn, alle Linien, Station „Taunusanlage“.
Wer mit dem Auto kommt, finden sicher einen Parkplatz in den Parkhäusern
– Börse, Meisengasse,
– Alte Oper, Opernplatz,
oder auch in den Parkhäusern Junghofstraße 16 oder Schiller-Passage, Taubenstraße 11, Anfahrt siehe http://www.parkhaus-frankfurt.de/index.html