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Foltern für die gute Sache - ein lang insze­nierter Tabubruch.Vor­trag von Albert Scharenberg, Komitee für Grundrechte und Demokratie

01. Juni 2003
Datum: Dienstag, 11. September 2001

Das Folterverbot gilt absolut, so schreibt es nationales wie europäisches Recht fest. Diese Gesetzesnorm ist offenbar immer noch nicht im gesellschaftlichen Bewusstsein verankert, wenn der Vorstoß gegen eine fundamentale rechtsstaatliche Errungenschaft wie im „Fall Daschner“ großflächig als Kavaliersdelikt verhandelt werden kann.

Schon seit den 60er Jahren forderten ultrakonservative Kräfte immer wieder die Einführung von Folter. So dachte 1994 der CSU-Abgeordnete Zöller laut und öffentlich über eine Prügelstrafe für Rauschgiftdealer nach. Auch aus der polizeilichen Praxis wurden immer wieder Fälle von Folter bekannt.

Ende Februar dieses Jahres erhielt die Debatte eine neue Qualität: der stellvertretende Frankfurter Polizeipräsident Daschner drohte im Mordfall Metzler die Folter des Verdächtigen an. Er verteidigte dies öffentlich und erhielt mit seinem Tabubruch Schützenhilfe nicht nur seitens konservativer Politiker, sondern auch vom Bundesjustizministerium und dem deutschen Richterbund. Die Medienlandschaft war hinreichend durch vorangegangene Kriminalitätsdiskurse vorstrukturiert: mit Notstandsszenarien wie „was wäre, wenn Ihr Kind verschwindet …“ oder „der Terrorist mit der versteckten Bombe bedroht die Stadt“ soll der universelle Charakter des Verbots aufgeweicht werden. Ein bisschen Foltern für die gute Sache scheint so Manchem legitim.

Die Veranstaltung widmet sich sowohl den Vorläufern der aktuellen Debatte wie auch der Rolle medialer Diskurse im Zusammenhang der massiven Grundrechtseinschränkung nach dem 11. September 2001. Des Weiteren soll die schon heute eingeschränkte Beachtung des Folterverbots bei der Bearbeitung von Asylverfahren oder der Exportkontrolle von zur Folter geeigneten Instrumenten beleuchtet werden.

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