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Die Würde des Menschen

22. April 2006

Frankfurter Rundschau vom 22.04.2006

„Mensch ist“ so notiert der in Auschwitz inhaftierte Primo Levi für den 26. Januar 1944, einen Tag vor der Befreiung des Lagers „wer tötet, wer Unrecht zufügt oder erleidet, kein Mensch ist, wer jede Zurückhaltung verloren hat und sein Bett mit einem Leichnam

teilt. Und wer darauf gewartet hat, bis sein Nachbar mit Sterben zu Ende ist, damit er ihm ein Viertel Brot abnehmen kann, der ist, wenngleich ohne Schuld, vom Vorbild des denkenden Menschen weiter entfernt als der roheste Pygmäe und, der grausamste Sadist“ .

Unter diesen Bedingungen schwindet dann auch die natürliche Neigung zur Nächstenliebe. Levi fährt fort: “ Ein Teil unseres Seins wohnt in den Seelen der uns Nahestehenden: darum ist das Erleben dessen ein nicht-menschliches, der Tage gekannt hat, da der Mensch in den Augen des Menschen ein Ding gewesen ist.“ In der Erziehungswissenschaft bahnt sich ein Paradigmenwechsel innerhalb jener Form schulischer und außerschulischer Bildung an, die mit einem wenig glücklichen Begriff als “ Holocaust Education“ bezeichnet wird. Jetzt wird deutlich, dass die beiden Perspektiven dieser Pädagogik: Unterweisung ins Eingedenken und “

Erziehung – nicht nach, sondern – “ über Auschwitz“ ein zeitgemäßes Verständnis in einer allgemeinen “ Pädagogik der Menschenrechte“ finden können, die in der globalisierten Weltgesellschaft als “ human rights education“ bezeichnet wird und sich in Deutschland auf das Grundgesetz stützen kann. Indem die Menschenrechtspädagogik zwischen “ education about human rights“ und „education for human rights“ unterscheidet, macht sie deutlich, dass ein kognitives Verständnis für den universalistischen Kern der Menschenrechte und die Motivation, ihnen in Alltag und Politik handelnd zu genügen, keineswegs miteinander identisch sind. Es war die Philosophie der Aufklärung, zumal Immanuel Kants, die die nach dem Nationalsozialismus geschaffene deutsche Verfassung, das Grundgesetz wesentlich prägt. Als oberstes Prinzip der Tugendlehre weist Kant in der Metaphysik der Sitten folgendes aus: “ Nach diesem Prinzip ist der Mensch sowohl sich selbst als andern Zweck und es ist nicht genug, dass er weder sich selbst noch andere bloß als Mittel zu brauchen befugt ist, sondern den Menschen überhaupt sich zum Zwecke zu machen, ist des Menschen Pflicht.

“ Einen Menschen als Zweck seiner selbst zu betrachten, bedeutet, so Axel Honneth, ihn in mindestens drei wesentlichen Dimensionen nicht nur zur Kenntnis zu nehmen oder ihn lediglich zu tolerieren, sondern auch anzuerkennen, das heißt nicht nur hinzunehmen, sondern zu bejahen: in der Dimension körperlicher Integrität, personaler Identität und soziokultureller Zugehörigkeit. Dieser Anerkennung entspricht ein Demütigungsverbot.

Die “ Würde“ eines Menschen ist – wie der israelische Philosoph Avishai Margalith gezeigt hat – “ der äußere Ausdruck seiner Selbstachtung“ , also jener Haltung, “ die Menschen ihrem eigenen Menschsein gegenüber einnehmen, und die Würde ist die Summe aller Verhaltensweisen, die bezeugen, dass ein Mensch sich selbst tatsächlich achtet“.

Diese Selbstachtung wird verletzt, wenn Menschen die Kontrolle über ihren Körper genommen wird, sie gefoltert werden, wenn sie als die Person, die sie sprechend und handelnd sind, nicht beachtet oder ernst genommen also missachtet werden oder wenn die Gruppen oder sozialen Kontexte, denen sie entstammen, herabgesetzt oder verächtlich gemacht werden. Freilich wird mit dem Begriff der “ Würde des Menschen“ lediglich ein Minimum angesprochen, der kleinste gemeinsame Nenner nicht von Gesellschaften, sondern von jenen politischen Gemeinwesen, von Staaten, die wir als “ zivilisiert“ bezeichnen.

Das moralische Gefühl

Bei alledem ist die Einsicht in die Würde des Menschen nicht auf kognitive, intellektuelle Operationen beschränkt, sie ist mehr oder gar anderes: Das Verständnis für die Würde des Menschen wurzelt in einem moralischen Gefühl. Dieses Gefühl ist moralisch, weil es

Beurteilungsmaßstäbe für Handlungen und Unterlassungen bereitstellt, es ist indes ein Gefühl, weil es sich bei ihm nicht um einen kalkulatorischen Maßstab, sondern um eine umfassende, spontan wirkende, welterschließende Einstellung handelt. Wer erst lange darüber nachdenken muss, ob einem oder mehreren Menschen die proklamierte Würde auch tatsächlich zukommt, hat noch nicht verstanden, was “ Menschenwürde“ ist. Es handelt sich beim Verständnis der Menschenwürde also um ein moralisches Gefühl mit universalistischem Anspruch, das unter folgenden höchst voraussetzungsreichen Bedingungen steht. 1. Die Anerkennung der Integrität anderer ist an die Erfahrung eigener Integrität und Anerkennung, die sich in Selbstgefühl, Selbstrespekt und Selbstachtung artikuliert, gebunden. 2. Niemand kann Selbstgefühl, Selbstrespekt und Selbstachtung entfalten, der nicht seinerseits in allen wesentlichen Bezügen toleriert, akzeptiert und respektiert worden ist. 3. Selbstgefühl, Selbstrespekt und Selbstachtung sind die logischen und entwicklungsbezogenen Voraussetzungen dafür, Einfühlung, Empathie in andere entfalten zu können. Daraus folgt, dass das Empfinden für Menschenwürde unter den Voraussetzungen des Akzeptiertseins des Kindes – etwa im Sinne des von dem Kulturtheoretiker und Psychoanalytiker Erik H. Erikson ausgesprochenen Urvertrauens bzw. des von der Psychoanalyse in den Blick genommenen “ Glanzes im Auge der Mutter“ (H.Kohut) steht, also unter Bedingungen einer nicht als fragmentarisch erfahrenen vorsprachlichen Sozialisation ebenso wie unter der Voraussetzung von in Gleichaltrigengruppen vorfindlichen Sozialisationsformen, die Individuierung und Anerkennung ermöglichen: gehaltvolle Freundschaften und individualisierte, romantische Liebe.

Aber auch wenn diese Bedingungen vorliegen, ist noch nicht gesichert, dass auch ein kognitives Verständnis für Menschenwürde im Allgemeinen gegeben ist, auch unter den genannten Bedingungen ist nicht auszuschließen, dass zwar ein Gefühl für die Würde und Integrität partikularer, einzelner Gruppen entwickelt wird, die Menschheit als Ganze, alle Menschen jedoch noch kein Gegenstand des Respekts geworden sind. In der politischen Bildung in Deutschland hat die industrielle Massenvernichtung der europäischen Juden bisher als gleichsam negative Folie, als unüberbietbares Extrembeispiel für die Verletzung der Würde des Menschen gedient, als ein Extrembeispiel, an dem drastisch sichtbar und fühlbar wird, wohin blindes Ressentiment, Rassismus, politischer Partikularismus und eine entfesselte, von aller ethischen Bindung gelöste Sozialtechnik führen kann. So, wie das Grundgesetz aus der Erfahrung des Nationalsozialismus die Prinzipien einer moralisch verantworteten Demokratie entfaltet, wird es in Zukunft darauf ankommen, auf und aus der Erziehung über Auschwitz eine Bildung zu den Menschenrechten zu entwickeln.

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